Abrechnungsverordnung

Die Kosten unseres Einsatzes müssen wir - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - Ihnen in Rechnung stellen. Sie können jedoch diese Kosten an den Nutznießer der Hilfeleistung weitergeben. 

Erfolgt eine THW-Anforderung im Zusammenhang im Rahmen einer Amtshilfe, ist für uns ein Kostenverzicht möglich.

Wichtig: Bei privaten Anforderern muss vor dem Tätigwerden des THW eine Kostenübernahmeerklärung schriftlich abgegeben werden. Da das THW auch nicht mit wirtschaftlichen Unternehmen in Konkurrenz treten will, muss außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK vorliegen aus der hervor geht, das der Wirtschaft durch den Einsatz des THW kein Schaden entsteht.

Alle Info hierzu finden sie in der 
THW-Abrechnungsverordnung (THW-AbrV), gültig seit 13. Oktober 2021.

Ihr direkter Draht zum THW


Einsatzhandy (Bereitschaft)

0179-1319655
 
Regionalstelle Dresden

0351-5634920
0171-9759492